Allgemeine Geschäftsbedingungen

der VIT GmbH - Seereisen für Reisevermittlungsleistungen (Stand 15. Juli 2011)

VIT GmbH - Seereisen wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.

VIT GmbH - Seereisen tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa   von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde von VIT GmbH - Seereisen) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. VIT GmbH - Seereisen nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.

Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. VIT GmbH - Seereisen ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.

Anmeldung / Buchung / Reiseinformation

Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer VIT GmbH - Seereisen verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.

Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag gebunden.

Die Vertragspflicht von VIT GmbH - Seereisen ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen durch VIT GmbH - Seereisen an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder Zusicherung der VIT GmbH - Seereisen verbunden. VIT GmbH - Seereisen übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.

Wir behalten uns vor, Ihnen regelmäßig Angebote zu verschiedenen Kreuzfahrten per E-Mail zuzusenden, sofern wir Ihre E-Mail-Adresse mit Buchung oder Anfrage nach einer Reise erhalten haben. Sie können der Verwendung Ihrer E-Mail-Adresse zu Werbezwecken jederzeit durch formlose E-Mail widersprechen.

Buchungsbestätigung

Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.

Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.

Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.

Haftung des Reisebüros

Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. VIT GmbH - Seereisen gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.

VIT GmbH - Seereisen haftet bei Schäden nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten.

Umbuchungen / Rücktritt

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.

Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.

Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.

VIT GmbH - Seereisen empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Stornogebühr von Euro 150,00 pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises ausmachen.

Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.

Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse, die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich VIT GmbH – Seereisen von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.

Hinweis auf besondere Bestimmungen

Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. VIT GmbH – Seereisen geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. VIT GmbH – Seereisen ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. VIT GmbH - Seereisen gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung der VIT GmbH - Seereisen wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.

Bei Flugreisen informiert VIT GmbH - Seereisen den Reise-teilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.

VIT GmbH - Seereisen hat keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.

Zahlungsverkehr

Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.

Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.

Zahlungen können erfolgen durch:
Bankeinzug
Kreditkarte
Überweisung
Barzahlung im Büro von VIT GmbH - Seereisen

Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.

Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.

VIT GmbH - Seereisen erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros. Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit der Übergabe an einen Überbringer.

Verjährung

Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.

Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Sonstige Regeln

Es gilt Deutsches Recht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum Vermittlungsvertrag.

Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich, soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.

Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zu VIT GmbH - Seereisen oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.

VIT GmbH - Seereisen

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